Gefahrtstoffeinstufung - Chemieunterricht in Brandenburg

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Gefahrtstoffeinstufung

Experimente

aktualisiert: 30.05.2011

Blei(II)-acetat (Pb(CH3COO)2); Blei(II)-nitrat (Pb(NO3)2
Keine Schülerexperimente erlaubt. Exposition für Schwangere und Stillende ausschließen.
Substanz ist krebserregend, fotpflanzungsgefährdend und fruchtschädigend.
Blei(II)-Ionen können als Nachweismittel für Iodid- und Sulfid-Ionen dienen. Beliebt ist auch der Show-Versuch Goldregen.
Lehrerexperimente sind zwar nicht ausdrücklich untersagt, doch ist besondere Vorsicht geboten!
Unter Verschluss aufbewahren.
Entsorgung: Im basischen Milieu ausfällen, abfiltrieren und als Schwermetallabfall entsorgen.

Borsäure (H3BO3)
Keine Schülerexperimente erlaubt. Lehrerexperimente sind zwar nicht ausdrücklich untersagt, sollten aber vermieden werden. Besser entsorgen lassen!
Exposition für Schwangere und Stillende ausschließen.
Substanz ist krebserregend, fotpflanzungsgefährdend und fruchtschädigend.
Entsorgung: Im basischen Milieu ausfällen, abfiltrieren und als Schwermetallabfall entsorgen.

Hexan (C6H14)
Ersetzen durch Heptan!
Hexan war in vielen Büchern und Versuchsanleitungen die "Standardchemikalie" für Substitutionsreaktionen mit Brom.
Laut D-GISS ist Hexan aber gesundheitsschädlich (u.a. möglicherweise fortpflanzungsgefährdend, beim Verschlucken können Lungenschäden auftreten) und umweltschädigend.
Schülerexperimente sind in der Sek. I u. II zwar erlaubt, aber es sollte besser der Ersatzstoff Heptan eingesetzt werden.

Kongorot (C32H22N6Na2O6S2)
Keinerlei Experimente erlaubt; nicht in der Schule aufbewahren; Entsorgen lassen!
Kongorot wurde hauptsächlich für das Showexperiment "Zauberjeans" verwendet. Zugegeben ein sehr attraktiver Versuch zur Farbstoffchemie.
Aber: Kongorot kann Krebs erzeugen und möglichwerweise das ungborene Kind schädigen.
Kein noch so toller Versuch rechtfertigt das Risiko die Schüler und auch sich selbst zu schädigen.
Viele Kollegen meinen, wenn sie Kongorot ausschließlich in der Lehrerdemonstration einsetzen, auf der sicheren Seite zu sein. Das ist ein Irrtum! Die Vorschrift ist eindeutig: Nicht in der Schule aufbewahren!

Pikrinsäure (2,4,6-Trinitrophenol, Pikringelb)
Keinerlei Experimente erlaubt; nicht in der Schule aufbewahren; Sofort entsorgen lassen!
Eigenschaften: Hellgelbe, geruchlose, bitter schmeckende orthorhombische Blättchen, zwei polymorphe Formen, wenig hygroskopisch, mäßig löslich in heißem Wasser, Ethanol, Ether und Chloroform, leicht löslich in Benzol und Aceton.
Die Pikrinsäure des Handels ist zur Zulassung zum Transport mit 10 - 50% Wasser angeteigt. Die wässrige Lösung reagiert stark sauer (pKa = 0,38) und färbt Seide, Wolle, Leder, die menschliche Haut und andere Eiweißstoffe leuchtend gelb.
Oberhalb des Schmelzpunktes beginnt bei 160°C die Stickstoffdioxid-Entwicklung, dann zersetzen sich zwischen 200 und 260°C ca. 10% der Substanz in gasförmige Produkte.
Bei 300 bis 310°C erfolgt die Entflammung ohne Verpuffung. Beim Anzünden an der Luft brennt Pikrinsäure stark rußend, ohne Explosion in reiner Form ab, selbst in Mengen bis 1000 kg.
Aber in Anwesenheit von Eisen, Ätzkalk, basischen Mauerbestandteilen kann eine Detonation stattfinden (Fabrikexplosionen!). Nach (Initial-)Zündung detoniert sie.
Toxikologie: Pikrinsäure und ihre Salze sind giftig. Vergiftungen treten bereits nach Aufnahme von 1-2 g auf.
Sie kann auch über die Haut aufgenommen werden (Kontaktgift). Pikrinsäure reizt Augen und Atemwege und zerstört in hohen Dosen die roten Blutkörperchen.
(Quelle: Römpp online)
Ich halte die Gefährdung durch die Aufnahme über die Haut für höher als die Gefährdung durch evtl. Explosion und habe Pikrinsäure darum schon vor Jahren entsorgen lassen.

Quecksilber
Laut D-GISS sind Schülerexperimente mit Quecksilber zwar möglich, aber nicht empfohlen. Schwangere und Stillende dürfen grundsätzlich nicht mit Quecksilber arbeiten.
Da in den gültigen Lehrplänen Quecksilber keine Rolle spielt, sollte auf den Einsatz verzichtet werden. Eine geringe Menge kann allerdings zu Demonstrationszwecken aufbewahrt werden. Nicht rumgeben!
Aufbewahrung: im fest geschlossenem Gefäß (Quecksilberdämpfe sind giftig!) im Giftschrank
Entsorgung: über Entsorgungsfirmen
Verhalten bei Verschütten: Weiträumig mit normalen Handfeger zusammenkehren und den Kehricht in speziell gekennzeichnetem Behälter bis zur Entsorgung aufbewahren. Auf dem Handfeger bleibt i.d.R. kein Quecksilber zurück. An Geräten haftendes Quecksilber mit Ethanol bzw. Aceton abspülen. Von ebenen Flächen mit einer Quecksilberzange einsammeln bzw. mit einer Einwegpipette aufsaugen.
"Hervorragend bewährt hat sich die Aufnahme mit einem Zinkblechstreifen. Nach Anätzen mit etwas Salzsäure (ist meist nur bei der erstmaligen Benutzung erforderlich) wird das Zinkblech mit dem Quecksilber in Kontakt gebracht. Dieses springt mit hoher Affinität unter Bildung eines Amalgams auf das Blech und kann so aufgesammelt werden. Die aufgesammelten Tropfen werden in ein Sammelgefäß abgeschüttelt. (Sicherheitsgefäß unterstellen!) Das Zinkblech verbraucht sich durch die Amalgamierung allmählich. Bis zur völligen Abnutzung ist es jedoch viele Male verwendbar. Bewahren Sie es dazu an dauerabgesaugter Stelle auf!" (Quelle: FU Berlin)
Es empfiehlt sich ebenfalls die Anschaffung eines Notfall-Sets mit "Mercurisorb" (über Chemikalienhandel).

Ninhydrin-Reagenz (in Isopropanol)
Laut D-Giss 2008 bestehen keine Beschränkungen; d. h. Schülerexperimente sind in der Sek. I und II möglich.
Aufbewahrung: im Schrank für brennbare Flüssigkeiten.
Kennbuchstaben: F und Xi
R: 11-36-67
S: 7-16-23.3-24-26-51
Entsorgung: Reagenzlösung ist sehr lange haltbar. Kleinere Rest im Abzug abbrennen bzw. in den Behälter für organische Lösungen geben.

Phenol (Hydroxybenzol, Carbolsäure) (C6H5OH)
Laut D-Giss 2008 bestehen keine Beschränkungen; d. h. Schülerexperimente sind in der Sek. I und II möglich.
Ich würde aber auf Experimente mit Phenol in der Sek. I grundsätzlich verzichten.
Aufbewahrung: im "Giftschrank".
Kennbuchstaben: T und C
R: 23/24/25-34-48/20/21/22-68
S: 24/25-26-28.6-36/37/39-45
Entsorgung: in den Behälter für feste organische Abfälle.

Phenolphthalein C20H14O
Keine Schülerexperimente erlaubt!
Tätigkeitsverbot für gebärfähige Frauen, werdende oder stillende Mütter; Tätigkeitsbeschränkungen (besondere Ersatzstoffprüfung) für Lehrer.

Unter Verschluss aufbewahren.
Ausnahmen:

Als Gefahrstoff anzusehen nur bis zu einer Verdünnung von w < 1%!
Herstellung einer 0,1%'igen Lösung:
0,1 g Phenolphthalein in 100 g (126,6 mL) Ethanol lösen.
Beim Lösen in 100 mL Ethanol (79 g) ist w = 0,127 % (also immer noch unter der Gefahrstoffgrenze).
Vor dem Einsatz von Phenolphthalein ist eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen!
Entsorgung: Gefäß für flüssige, organische Abfälle (halogenfrei).
Quelle: BG/GUV-SR2004 (Stoffliste)


 
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